Einhaltung des Tariftreuegesetzes muss kontrolliert werden

Veröffentlicht am 24.05.2011 in Arbeit
Michael Simon
Michael Simon - Vorsitzender der Kreis-AfA

AFA-Kreisvorsitzender Michael Simon und Kreisverband der SPD-Arbeit­neh­mer: Einhal­tung des Tariftreue­geset­zes muss kontrolliert werden
Seit dem 1. März 2011 gilt in Rheinland-Pfalz das Landes­ta­rif­treuegesetz. Nach Auffas­sung des Kreisverbandes der Ar­beits­ge­meinschaft für Ar­beit­neh­mer­fragen (AfA) in der SPD müs­sen nun die Mitglieder von Stadt­rä­ten, Ge­mein­de- und Verbands­ge­mein­deräten sowie des Kreis­ta­ges genau ein Auge darauf haben, dass bei der Vergabe von Auf­trägen gemäß dem rheinland-pfälzischen Tarif­treue­ge­setz ver­fah­ren wird.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen sich künftig, je nach Branche, an bestehende Ta­rif­verträge halten oder einen vergabespezifischen Min­dest­stundenlohn von 8,50 Euro garantieren.
Gerade bei öffentlichen Aufträgen muss es eine Ver­pflich­tung für die Auftraggeber sein, dass bei Aufträgen, die aus Steuermitteln finanziert werden, Beschäftigte Löhne er­hal­ten, von denen sie und ihre Familien auch leben kön­nen, so AfA-Kreisvorsitzender Michael Simon.

Die AfA erwartet nun von allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, dem Landrat und den Kreisbeigeordneten in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen, dass sie sehr streng darauf achten, dass nur noch an Firmen Aufträge vergeben werden, die sich an das Tariftreuegesetz halten und dies auch sehr kritisch überprüft wird.

 

 

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