Mindestlohn verweigert?

Veröffentlicht am 18.03.2015 in Veranstaltungen
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Die AfA informiert, berät und vermittelt Rechtsbeistand

Info-Stand und Sprechstunde am 28. März 2015

Seit Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn, ein Kernthema sozialdemokratischer Politik in der Berliner Koalition. Jedoch kaum, dass diese Regelung in Kraft gesetzt ist, zeigen sich in den Beratungen der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmer in der SPD, dass Arbeitgeber trickreich den Mindestlohn umgehen. Etwa dadurch, dass auf dem Papier weniger Arbeitsstunden dokumentiert werden, tatsächlich aber mehr gearbeitet wird.

Die AfA steht hier selbstverständlich an der Seite der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus diesem Grunde ist sie am Samstag, dem 28. März 2015 in der Bad Kreuznacher Fußgängerzone von 10.00 bis 12.00 Uhr mit einem Informationsstand präsent und bietet parallel in Einzelfällen Hilfe an, etwa durch die Vermittlung von Rechtsberatung.

„Wir werden uns auch nicht scheuen, bei Verstößen die zuständigen Zollbehörden zu informieren und Kontrollen der betreffenden Unternehmen zu betreiben“, so Michael Simon, Kreisvorsitzender der AfA.

Betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich an diesem Tage ebenfalls von 10.00 bis 12.00 Uhr in der SPD-Geschäftsstelle (Mannheimer Straße 238) Rat einholen. Dort steht der Rechtsschutzsekretär der DGB-Rechtsschutz GmbH, Christoph Nagel sowie Gernot Bach, Mitglied des AfA-Kreisvorstandes, zur Verfügung.

 

 

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