Pörksen und Dröscher: Reform des kommunalen Finanzausgleichs verbessert Situation der Kommunen nachhaltig

Veröffentlicht am 28.02.2013 in Landespolitik

Die SPD-Landtagsabgeordneten Carsten Pörksen und Peter Wilhelm Dröscher, beide Kreistagsmitglieder, begrüßen den von der Landesregierung vorgestellten Entwurf zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs in Rheinland-Pfalz.

„Mit dem neuen kommunalen Finanzausgleich wird die Situation der Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt ab 2014 in der Substanz nachhaltig verbessert. Vor allem werden sie bei den Sozialausgaben eine sehr wirksame dauerhafte Entlastung erfahren.“

„Besonders erfreulich ist für uns, dass sich auch für den Kreis Bad Kreuznach ab 2014 Verbesserungen in der Finanzausstattung ergeben werden. Das zeigen Probeberechnungen, die nicht mit 100-prozentiger Sicherheit, aber doch mit großer Treffergenauigkeit nachvollziehen, wie die Neuerungen wirken werden. Danach ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen für den Kreis Bad Kreuznach im Jahr 2014 ein Plus gegenüber 2013 von (6.001.092 Euro), und in 2015 ein Mehr von (9.607.654 Euro) gegenüber 2013.“

Wie die Abgeordneten Carsten Pörksen und Peter Wilhelm Dröscher erläuterten, werden die Mittel, die das Land den Kommunen im kommunalen Finanzausgleich insgesamt zur Verfügung stellt, die so genannte Finanzausgleichsmasse, den Berechnungen zufolge in den Jahren 2014 bis 2016 um rund 490 Mio. € gegenüber 2013 wachsen. Der bei weitem größte Teil dieses Mittelaufwuchses fließt in eine neue Schlüsselzuweisung für die Sozialleistungen der Kommunen. Dies führt zu deutlichen Entlastungen bei den kreisfreien Städten und Landkreisen, die von diesen Ausgaben besonders betroffen sind.

Insgesamt aber werden nicht nur Landkreise und kreisfreie Städte, sondern auch Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und (spätestens ab 2015) Ortsgemeinden deutlich mehr Landesmittel zur Verfügung haben. Eine nicht unbeträchtliche Entlastung werden die Kommunen zusätzlich dadurch erhalten, dass die Landeserstattungen für Schülerbeförderungskosten um 10 Mio. € ab 2014 angehoben werden. Hinzu kommt, dass die Kommunen im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2013 zusätzlich rund 56 Millionen € für den beschleunigten Ausbau der U-3-Betreuungseinrichtungen erhalten werden.

„Mit dieser Reform des Kommunalen Finanzausgleichs beweist die rot-grüne Landesregierung mit Ministerpräsidentin Malu Dreyer an der Spitze, dass die Interessen der Kommunen für sie besonderes Gewicht haben. Wir setzen uns dafür ein, dass auch die Bundesregierung endlich die versprochenen Entlastungen bei der Eingliederungshilfe umsetzt, was einen weiteren notwendigen Beitrag zur Entlastung unserer Kommunen bedeuten würde,“ erklärten die Abgeordneten abschließend.

 

 

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