Presserklärung des SPD-Gemeindeverbands Langenlonsheim zur „Affäre Lorsbach“

Veröffentlicht am 14.02.2011 in Pressemitteilung
Hartmut Kuntze
Hartmut Kuntze - Vorsitzender des SPD-Gemeinde-verbands

Mehr als zwei Wochen ist es nun her, seit das Verwaltungsgericht Koblenz dem Guldentaler Orts­bür­germeister Lorsbach (CDU) in ei­nem Beschluss bescheinigt hat, mit Teilen seines Weihnachts- und Neujahrsgrußes 2010 gegen die verfas­sungsrecht­lichen Gren­zen der zuläs­si­gen Öffent­lich­keits­arbeit eines kommu­nalen Amts­trä­gers, damit also gegen das Grundgesetz, verstoßen zu ha­ben.

Anstatt nun sein falsches Verhalten einzuräumen, von politischen Konsequenzen mal ganz zu schweigen, versucht Herr Lorsbach seither, nicht nur dieses ge­richt­lich festgestellte gesetzwidrige Handeln zu ver­harm­losen (es handele sich doch nur um ein Mittei­lungs­blatt und der Text habe keinen amtlichen Charakter) und sich sogar als Opfer seiner politischer Kontrahenten darzu­stellen.
Dabei verschweigt er geflissentlich, dass die Kom­mu­nalaufsicht von sich aus tätig wurde und das Ver­wal­tungsgericht von ihm selbst angerufen wur­de. Und dieses hat für die Feststellung der Gesetz­es­verstöße klare Worte gefunden und sich dabei auch auf schon lange bekannte höchstrichterliche Ent­schei­dungen bezogen.
Auch wartet die Öffentlichkeit immer noch auf eine of­fi­zielle Reaktion eines Vertreters oder Gremiums der CDU vom Orts- bis zum Landesverband. Das ist umso ver­wunderlicher, als doch bei jeder (vermeintlich) klein­sten Verfehlung politischer Kontrahenten von CDU-Seite vehe­ment Konsequenzen, vorzugsweise ein Rück­tritt, gefor­dert werden. Und noch merkwürdiger wird die Ange­legenheit, wenn man weiß, dass von nicht wenigen CDU-Mitgliedern und Funktionsträgern der Region seit Jahren das politische Gebaren Lorsbachs zumindest kritisch ge­sehen wird.
Nur öffentlich Konse­quen­zen zu fordern, traut sich nie­mand seiner Parteifreunde. Nicht mal die aus Gulden­tal stammende CDU-Landesvorsitzende bringt es offen­bar fertig, ihn zur Räson zu bringen, was auch nicht gerade für ihre Füh­rungs­stärke spricht. Dabei war es ja nicht das erste Mal, dass er seine Funktion als Orts­bür­ger­meister einseitig parteipolitisch ausnutzte. Ge­spannt darf man dann auch noch sein, welche Maß­nahmen die Kom­munal­auf­sicht gegen ihn ergreift. Wobei er sich nicht darauf berufen kann, er habe seine recht­lichen Grenzen als Ortsbürgermeister nicht gekannt; präsen­tiert er sich doch immer - und wird von Partei­freunden darin bestärkt - als der Kenner des Kommunalrechts.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kuntze, 1. Vorsitzender

 

 

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