SPD-Arbeitnehmer: Das Tariftreuegesetz ist gut für Beschäftigte und Betriebe

Veröffentlicht am 20.11.2010 in Arbeit
Michael Simon
Michael Simon - Kreisvorsitzender der AfA

Der Kreisvorsitzende der Ar­beits­ge­mein­schaft für Ar­beit­neh­mer­fragen in der Kreis-SPD, Michael Simon, er­klärt zur ab­schließ­enden Be­ratung und Be­schluss­fassung des Landes­tarif­treue­ge­setzes im rhein­land-pfälz­ischen Land­tag: Dies ist ein guter Tag für die Ar­beit­nehmer. Künftig wird ein Wett­bewerb nach unten mit dem Landes­tarif­treue­gesetz bei öffent­lichen Auf­trägen verhindert werden könn­en. Dort, wo keine Tarif­treue einge­fordert werden kann, wird bei öffent­lichen Auf­trags­vergaben ein Min­dest­ent­gelt von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt.

20 von 27 EU-Staaten haben in der Euro­päischen Union zudem bereits einen Mindest­lohn eingeführt. Daran werde auch in Deutsch­land kein Weg vorbeiführen, so die SPD-Arbeit­nehmer. Auch in anderen Bundes­ländern seien Ta­rif­treue­gesetze bereits verab­schiedet oder würden auf den Weg gebracht. Um möglichst unbüro­kratisch zu blei­ben, sind in Rhein­land-Pfalz auf Ini­tiative der SPD-Land­tags­fraktion zudem Muster­erklärungen zur Ein­haltung von Tarif­treue oder Zahl­ung des Mindest­entgelts vorgesehen. Auch die Leih­arbeit und Nach­unter­nehmen werden bei öffent­lichen Vergaben in das rhein­land-pfälz­ische Tarif­treue­gesetz einbe­zogen.
Bedauer­lich sei, dass CDU und FDP im Land­tag diesem Gesetz nicht hätten zustimmen können. Das zeige nur, dass diesen Parteien nicht nur das wirtschafts­politische Bewusst­sein für faire Wett­bewerbs­bedingungen fehle, sondern vor allem jegliche Sensi­bilität für die Verhin­der­ung von Dumping­löhnen sowie den Schutz der Be­schäf­tigten, heißt es in der Presse­mitteilung der AfA.

Als öffentliche Hand haben wir die Verpflich­tung, dass bei Aufträgen, die aus Steuer­mitteln finanziert werden, Beschäftigte Löhne erhalten, von denen sie tatsächlich leben können. Jetzt werden wir mit dem Landes­tarif­treue­gesetz die Möglich­keit der Gewähr­leistung einer fairen öffent­lichen Aus­schreibungs­praxis haben. Auch im Verkehrs­gewerbe gilt es, durch das Landes­tarif­treue­ge­setz für einen fairen Wett­bewerb und gerechte Löhne zu sorgen, so die sozial­demo­kratischen Arbeit­nehmer.

 

 

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